ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger

Für Fahranfänger, die erstmalig die Fahrerlaubnis der Klassen A1, A und B

erwerben,gibt es den „Führerschein auf Probe“.

Die Probezeit dauert zunächst zwei Jahre, ab dem Erwerb der Fahrerlaubnis.

 

 
Wie wird man auffällig?

Bei schwerwiegenden Verstößen oder bei zwei weniger schwerwiegenden
Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz.

Generell auch bei allen Verkehrsstraftaten, die in das

Verkehrszentralregister eingetragen werden, sowie

bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und Fahrverbot bestraft werden.

Die häufigsten Auffälligkeiten sind:

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes
  • Verschuldete Unfälle im Kreuzungsbereich
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Überholen im Überholverbot
  • Fahren mit einem unzulässig veränderten Fahrzeug
  • „STOP“-Schild nicht beachtet (mit Gefährdung)


Die zuständige Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an

einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an.

Hierbei muss eine entsprechende Teilnahmebescheinigung

innerhalb einer bestimmten Frist der Behörde vorgelegt werden.
Die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre!

Durch das Aufbauseminar soll jeder Teilnehmer seine Fähigkeiten

im Straßenverkehr in folgenden Bereichen verbessern:
Fahrzeugbeherrschung, Regelkenntnis und –beachtung,

Gefahrenwahrnehmung, Einschätzung der eigenen Fähigkeiten,

Kontrolle der eigenen Gefühle, Verantwortungsbewusstsein,

Risikobewusstsein und Rücksichtnahme gegenüber anderen

Verkehrsteilnehmern.

 

 

Informationen ASF Seminar
ASF_INFO.pdf
PDF-Dokument [141.4 KB]
Informationen ASP Seminar
ASP_INFO.pdf
PDF-Dokument [138.2 KB]

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Unterrichtszeiten - Gunzenhausen

Montag           19.00-20.30 Uhr

Donnerstag     19.00-20.30 Uhr

Samstag         11.00-12.30 Uhr


In den Ferien täglich

10.00-11.30 Uhr

 

Unterrichtszeiten - Merkendorf

Dienstag        18:30-20:00

Freitag           18:30-20:00

Bürozeiten

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